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Herzlich Willkommen

AGB

Trainings und Rennen von Art Motor V & A; werden zur Erbauung der Motorradsportler und zur Pflege des Motorradsports, insbesondere des Breitensports ausgerichtet. Die Trainings dienen der Verfeinerung der Fahrkunst, nicht dem Erzielen der Höchstgeschwindigkeit.

Der Veranstalter behält sich vor, Termine abzusagen oder zu verschieben sowie Zeitpläne und ihre inhaltliche Ausgestaltung zu verändern. Veränderungen werden spätestens bei der Fahrerbesprechung bekanntgegeben.

Im Falle von Absagen werden die Teilnehmer/innen in angemessener Frist benachrichtigt. Das Nenngeld wird in voller Höhe zurückerstattet.

Nennungen werden mit der Bezahlung des Nenngeldes rechtskräftig und gültig. Mit dem Bezahlen des Nenngeldes erhält der Teilnehmer einen Rechtsanspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung.

Ausgenommen hiervon sind Nennungen, bei denen ausdrücklich eine Bezahlung vor Ort vereinbart wurde. Das Nenngeld dieser Teilnehmer wird bei Fernbleiben ohne Absage in voller Höhe fällig, bei Absage zu einem zu vereinbarenden Anteil.

a) Rücktritt von einer Nennung ohne Rücktrittsvorsorge: Zieht einTeilnehmer seine Nennung mehr als 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn zurück, so werden ihm 50% des Nenngeldes gutgeschrieben. Bei Rücktritt von einer Veranstaltung mehr als einen Kalendermonat vor Veranstaltungsbeginn werden dem absagenden Teilnehmer 75% des Nenngeldes gutgeschrieben.

Bei Absagen weniger als eine Kalenderwoche vor Veranstaltungsbeginn besteht kein Erstattungsanspruch. Allerdings steht es dem Teilnehmer frei, einen Ersatzfahrer zu benennen, sofern dessen Nennung seiner eigenen in allen Punkten entspricht und der Ersatzfahrer alle entscheidenden Voraussetzungen erfüllt. Übernimmt ein Ersatzfahrer eine bestätigte Nennung, so muss derjenige, der seine Nennung abtritt, schriftlich unter Namensnennung der Person, der er seinen Platz überträgt, sein Einverständnis zur Übertragung der Nennung erklären. Der Ersatzfahrer ist verpflichtet, eine neue, vollständig ausgefüllte Nennung einzureichen und erhält eine eigene, neue Nennbestätigung. Für diesen Vorgang wird eine Handlingsgebühr von 25 € erhoben, die der Ersatzfahrer entrichtet.

b) Rücktritt von einer Nennung mit Rücktrittsvorsorge: Hat der Teilnehmer eine Rücktrittsvorsorge abgeschlossen, so steht ihm bei einer Absage mindestens 48 Stunden (Ausland: 72 Stunden) vor Veranstaltungsbeginn eine Rückerstattung des Nenngeldes in voller Höhe abzüglich 25 EUR Bearbeitungspauschale zu. Als Veranstaltungsbeginn wird das Öffnen des Veranstaltungsbüros, zumeist um 18 Uhr des Vortages, betrachtet.

Eine Absage muß in jedem Fall schriftlich erfolgen.

Die Rennen werden nach den maßgeblichen Sicherheitsvorschriften durchgeführt. Bei Läufen innerhalb Deutschlands werden die Sicherheitsvorkehrungen gemäß dem Streckenabnahmeprotokoll des Deutschen Motorsportbundes DMSB getroffen. Dies gilt für die Bereiche Streckensicherung/Streckenposten, Ärzte, Rettungsfahrzeuge und Medical Center.

Die Verantwortung für den einwandfreien technischen Zustand der Motorräder sowie angemessene Schutzkleidung liegt allein bei den Teilnehmern. Das Befahren der Strecke ohne Schutzkleidung, insbesondere Helm, Rückenprotektor und Stiefel, ist verboten.

Um einen reibungslosen Ablauf und höchste Sicherheit zu gewährleisten, erklären die Teilnehmer, dass sie die Anweisungen der Veranstalter sowie der von ihnen beauftragten Personen befolgen.

Ein Versicherungsschutz besteht nicht, sofern die Teilnehmer diesen nicht ausdrücklich abgeschlossen haben.

Bei allen Veranstaltungen hat Art Motor V & A eine Haftpflichtversicherung für die Teilnehmer abgeschlossen.

Eine zusätzliche Unfallversicherung wird angeboten und kann vor Ort abgeschlossen werden.

Bei den Veranstaltungen handelt es sich um Sportveranstaltungen. Fairness, Disziplin und Korrektheit werden daher im Sinne des Sports bedingungslos von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern erwartet.